Vergütung – Anwaltsgebühren

Es gibt viele Situationen, in denen man am liebsten sofort einen Anwalt einschalten möchte. Doch viele scheuen diesen Weg, weil sie glauben, sich dies einfach nicht leisten zu können. Dies ist aber nicht richtig. Wir sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und worauf Sie achten sollten. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Anwalt zumindest über die voraussichtlichen Kosten beraten. Das ist Ihr gutes Recht. Nur so können Sie sinnvoll entscheiden. Beratungen nur in Bezug auf die Rechtsanwaltskosten sind selbstverständlich kostenlos.

Ob Sie viel oder wenig Geld haben, spielt im Hinblick auf die Rechtsanwaltsgebühren keine Rolle: Eine erste juristische Beratung kostet, abhängig von der Schwierigkeit des Falles, bei einer Privatperson höchstens 190,00 € zzgl. Mwst. Zudem besteht in Fällen der Bedürftigkeit die Möglichkeit Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe zu beantragen und in Anspruch zu nehmen.

Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben oder Sie über eine andere Person mitversichert sind (z.B. Ehegatte, Eltern, Halter eines Fahrzeuges, etc.), trägt die Versicherung unsere Kosten. Ihr Kostenrisiko besteht dann allenfalls in Höhe einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die Anwaltsgebühren übernehmen. Denn zu den erstattungsfähigen Schadensersatzpositionen zählen nicht nur der unmittelbar erlittene Fahrzeug- oder Personenschaden selbst, sondern auch die Folgekosten, die für die Rechtsverfolgung und Interessenwahrnehmung durch einen Rechtsanwalt entstehen.

In einem Straf- oder Bußgeldverfahren müssen Sie die Kosten Ihres Anwalts selber tragen, wenn Sie oder der Fahrzeughalter bzw. Fahrzeugeigentümer nicht rechtsschutzversichert sind.

Es gibt im Übrigen keine „billigen“ Anwälte. Alle Rechtsanwälte sind per Gesetz verpflichtet, mindestens die im Gesetz (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG) verankerten Mindestgebühren zu berechnen und zu erheben, es sei denn, es werden ausdrücklich schriftlich höhere als die gesetzlichen Gebühren vereinbart.

Wenn Sie konkrete Fragen zum Thema Anwaltskosten haben, zögern Sie nicht uns vorab auf die voraussichtlichen Kosten anzusprechen. Wir geben Ihnen gerne genaue Auskunft. Fragen Sie gleich zu Beginn der ersten Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das gibt Ihnen Sicherheit und ist für uns eine ganz selbstverständliche Auskunft. Wir sagen Ihnen auch, ob Sie Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe haben.

Gleichzeitig bieten wir im gewerblichen Bereich unsere Tätigkeit nach Zeithonorar oder einer Pauschale an. Je nach Bedeutung der Angelegenheit und dem von uns zu übernehmenden Haftungsrisiko variieren die Stundensätze zwischen EUR 190,00 und EUR 300,00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Erfahrung lehrt, dass die Vereinbarung einer Abrechnung auf Zeitbasis insbesondere im gewerblichen Bereich auch für Sie viele Vorteile mit sich bringt.

Anwaltskanzlei Cakmak
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